Oberärztin*Oberarzt
Fachärzt*in für die Orthopädie
oder Physikalische und Rehabilitative Medizin/
Orthopädie und Unfallchirugie
Auf einem Blick
- Ort: Bad Pyrmont
- Bewerbungsfrist: 10.05.2026
- Eintrittsdatum: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Beschäftigung: Vollzeit unbefristet, Teilzeit möglich
- Vergütung: Entgeltgruppe II TV EntgO-DRV
- Ausschreibungsnr.: 17-11-01-2026
Tätigkeitsbereich
Die Klinik Weser des Reha-Zentrums Bad Pyrmont ist eine modern ausgestattete, zukunftsorientierte Rehabilitationsklinik für Orthopädie mit 251 Betten. Wir führen Anschlussheilbehandlungen und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen stationär und ganztägig ambulant durch. Des Weiteren werden Krankheiten der Bewegungsorgane sowie psychische und psychosomatische Störungen behandelt.
Bad Pyrmont liegt im landschaftlich und kulturell reizvollen Weserbergland in der Nähe von Hameln.
Ihre Aufgaben
- Sie führen fachärztliche Tätigkeiten aus
- In Ihren Aufgabenbereich fällt das Ausüben der Fachaufsicht sowie Mitwirken bei der Weiterbildung und Supervision der Assistenzärzt*innen
- Sie nehmen die Personal- und Fachverantwortung eines Bereiches wahr und gestalten proaktiv die übertragenen Aufgaben des Bereiches. Sie unterstützen die Klinikleitung bei der Umsetzung und dem Nachhalten von Veränderungsprozessen
- Sie sind verantwortlich für die aktive Anwendung der Führungsinstrumente der Personalentwicklung und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
- Option auf Position als stellv. ärztlicher Direktor
Es handelt sich um eine Führungsposition.
Die Tätigkeit erfordert den sicheren Umgang mit dem PC (zum Beispiel Word, Excel, Time Base).
Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen sowie mit Rufbereitschaft.
Ihr Profil
• Sie verfügen über die Approbation als Ärztin*Arzt
• Weiterhin verfügen Sie über die indikationsbezogene Facharztanerkennung und gegebenenfallsSchwerpunktbezeichnung und beziehungsweise oder Zusatzbezeichnungen
• Sie haben die Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ oder „Rehabilitationswesen“ erlangt, oder die Bereitschaft diese Zusatzbezeichnung innerhalb von 2 Jahren zu erwerben.
• Sie verfügen über eine fundierte Berufserfahrung
Wir bieten Ihnen
• Eine anspruchsvolle Tätigkeit im öffentlichen Dienst
• Eine leistungsgerechte Bezahlung und zusätzliche Altersversorgung
• 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
• Familienfreundliche Arbeitszeiten
• Angebote im Betrieblichen Gesundheitsmanagement sowie Betriebssportangebote
Wir unterstützen Sie gerne bei Fort- und Weiterbildungen. Außerdem erwartet Sie ein modern eingerichteter Arbeitsplatz, strukturierte Einarbeitungsgrundlagen und ein kompetentes Ärzte- und Therapeutenteam für den kollegialen Austausch.
Wir bieten Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz verbunden mit den Vorteilen des öffentlichen Dienstes und eine Vergütung nach dem Tarifvertrag der Deutschen Rentenversicherung Bund (TV DRV-Bund).
Diese Stellenausschreibung bezieht sich auf einen Bereich, in dem Frauen im Sinne des Bundesgleichstellungsgesetzes unterrepräsentiert sind. Die Deutsche Rentenversicherung hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs.2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.
Hinweis für Tarifbeschäftigte
Der Übertragung der neuen Tätigkeit auf Dauer geht grundsätzlich eine vorübergehende
Übertragung gem. § 14 TV DRV-Bund zum Zwecke der Erprobung in dieser Tätigkeit
voraus. Die vorübergehende Übertragung dauert mindestens 6 Monate und soll einen
Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten. Während der vorübergehenden
Übertragung wird gegebenenfalls eine persönliche Zulage gewährt. Gemäß § 14 Abs. 3
TV DRV Bund bemisst sich die persönliche Zulage aus dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TV DRV-Bund ergeben hätte. Bei nicht erfolgreicher Erprobung ist die Rückkehr in die frühere Funktionsebene (gegebenenfalls unter Wegfall der persönlichen Zulage) vorgesehen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann freuen wir uns über Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Zeugnissen und lückenlosem Tätigkeitsnachweis, per E-Mail und im PDF-Format an:
Kontakt
Haben Sie Fragen? Dann steht Ihnen unser Ärztlicher Direktor, Herr Dr. med. Wiehe unter der Telefonnummer 05281 / 912 6101 gerne zur Verfügung.
Gabriele König
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Bereich Personal der Klinik Weser
- 05281 912-6406
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