Auf einem Blick
- Ort: Bad Pyrmont
- Bewerbungsfrist: 31.01.2025
- Eintrittsdatum: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Beschäftigung: Vollzeitbeschäftigung mit 39,00 WoStd., oder Teilzeitbeschäftigung, unbefristet
- Vergütung: Entgeltgruppe 3 TV Entg0-DRV
- Ausschreibungsnr.: 8070-11-03-2025
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Vorteile
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Betriebliche Gesundheitsförderung
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Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
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Bezahlung nach Tarifvertrag
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Vermögenswirksame Leistungen
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Tätigkeitsbereich
Die Klinik Weser des Reha-Zentrums Bad Pyrmont ist eine modern ausgestattete, zukunftsorientierte Rehabilitationsklinik für Orthopädie mit 251 Betten. Wir führen Anschlussheilbehandlungen und medizinische Rehabilitationsmaßnahmen stationär und ganztägig ambulant durch. Des Weiteren werden Krankheiten der Bewegungsorgane sowie psychische und psychosomatische Störungen behandelt. Bad Pyrmont liegt im landschaftlich und kulturell reizvollen Weserbergland in der Nähe von Hameln.
Ihre Aufgaben
- Sie organisieren und überwachen den Arbeitsablauf im Speisesaal der Rehabilitationsklinik
- In Ihren Aufgabenbereich fällt auch das Servieren, sowie das Reinigen und Pflegen der Einrichtung
Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Ihr Profil
- Für diese Tätigkeit ist keine Vor- beziehungsweise Ausbildung erforderlich
Wir bieten
- Eine Vollzeitbeschäftigung mit 39,00 WoStd., oder Teilzeitbeschäftigung
- Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
- Eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Familienfreundliche Arbeitszeiten
- Sicherer Arbeitsplatz mit Vergütung nach dem Tarifvertrag der Deutschen Rentenversicherung Bund
Hinweis
Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren gemäß seit dem 1. März 2020 geltenden Masernschutzgesetz - nach 1970 geborene Personen, vor Aufnahme der Tätigkeit mindestens zwei Masernimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen müssen.
Da Personen im Servicebereich im Rahmen der gewerbsmäßigen Tätigkeit Umgang mit Lebensmitteln haben, ist eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz gemäß § 42 und § 43 ebenfalls nachzuweisen.
Die Deutsche Rentenversicherung hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen.
Haben Sie Fragen? Dann steht Ihnen Frau König unter der Telefonnummer 05281/912 6406 gerne zur Verfügung.
weitere Information
Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.